2. Grundsätzliche Finanzierungsquellen
Qualifikationsstellen: Das Hochschulrahmengesetz § 53 II sieht die befristete Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Promotionsmöglichkeit vor: ”Das Landesrecht kann vorsehen, daß wissenschaftlichen Mitarbeitern, die befristet eingestellt werden, im Rahmen ihrer Dienstaufgaben auch Gelegenheit zur Vorbereitung einer Promotion gegeben werden kann.” Das Landesrecht kann damit allerdings nicht vorschreiben, daß die Gelegenheit zur Vorbereitung einer Promotion gegeben wird, jedoch die Möglichkeit dazu vorsehen. Unbefristet eingestellten Mitarbeitern darf im Gegenteil diese Möglichkeit nicht eingeräumt werden. Vorteilhaft an einer solchen Stelle ist die vertraglich geregelte Promotionsmöglichkeit und die Beteiligung des Arbeitgebers an den Pflichtversicherungen. Als problematisch stellt sich in der Praxis jedoch das Durchhalten der begrenzten Arbeitszeit heraus und die Befristung, wenn die Dissertation nicht in der Vertragslaufzeit fertiggestellt werden kann.
Graduiertenkollegs: Graduiertenkollegs wurden
eingerichtet, um eine Promotion im Rahmen eines größeren Forschungsprojekts und unter Anleitung von Wissenschaftlern druchführen zu können. Darüber hinaus sollen ein größerer Kreis von Hochschulabsolventen zur
Promotion angeregt und die Dauer des Promotionsstudiums verkürzt werden. Teilnehmer an Graduiertenkollegs erhalten ein Stipendium. Das Kollegprogramm ist zur Zeit das größte Doktorandenförderprogramm in Deutschland.
Stipendien: Die Anzahl der Stipendiengeber ist
vielfältig und die Vergabe der Stipendien erfolgt je nach Stipendiengeber nach unterschiedlichen Gesichtspunkten. Fachbezogene Stipendien
werden für die Bearbeitung eines bestimmten Themas gewährt, und zwar in der Regel von Stiftungen oder Einrichtungen, deren Arbeit sich auf ein spezielles Gebiet konzentriert. Für
allgemeine Promotionsstipendien, die unabhängig von einem bestimmten Thema vergeben werden, gibt es als staatlichen und parteiunabhängigen Stipendiengeber die Studienstiftung des deutschen Volkes. Hinzukommen
eine Reihe von parteinahen Stiftungen und die Fördermaßnahmen der einzelnen Bundesländer im Rahmen der Landesgraduiertenförderungsgesetze. Spezielle Auslandsstipendien
werden vom DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Promotionsstudiums an einer deutschen Universität vergeben.
Wird die Promotion über ein reguläres Beschäftigungsverhältnis finanziert, so gelten hierfür die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen in
Bezug auf Steuer, Sozial- und Krankenversicherung. Insbesondere bei der Beschäftigung im Rahmen eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses lohnt es sich jedoch, sich im Vorfeld ausführlich zu informieren, da unter
bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer vom Arbeitgeber pauschal übernommen wird und auch eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht möglich ist.
(aus: Engel, Preißner: Promotionsratgeber, Odenbourg Verlag 1995)
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